Coro­na-Infos

Schnell­test­pflicht an Schulen

 Ab 19.04.2021 gilt die Pflicht zu regel­mä­ßi­gen Selbst­tests an den Schu­len als Vor­aus­set­zung für den Besuch des Präsenzunterrichts.

Hier fin­den Sie die nöti­gen Details und das For­mu­lar mit der Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der Eltern, ohne die Ihr Kind nicht an der Tes­tung und am Unter­richt teil­neh­men darf.

Eltern­brief Teststrategie

Info Selbst­tes­tung 

Ablauf Selbst­test

Vor­druck Erklä­rung der Eltern Bit­te nur S. 6 & 7 aus­dru­cken und unbe­dingt unter­schrie­ben mitbringen!