Umgang mit Krankheit
Offizielle Anweisung des Landesgesundheitsamts, gültig für unsere Schule:
Informationen des Kultusministeriums zur aktuellen Lage:
Downloads — Formulare
Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler geben nach Aufforderung durch die Einrichtung eine Erklärung ab, dass
- nach ihrer Kenntnis ein Ausschlussgrund nach Absatz 1 Nummern 1 und 2 nicht vorliegt,
- sie die Einrichtung umgehend informieren, sofern sie davon Kenntnis erhalten, dass solche Ausschlussgründe nachträglich eingetreten sind,
- sie ihr Kind bei Auftreten von Symptomen nach Absatz 1 Nummer 2 während des Schulbesuchs erforderlichenfalls umgehend aus der Einrichtung abholen und
- nach ihrer Kenntnis keine Quarantänepflicht nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne besteht.
Die Einrichtungen fordern diese Erklärung vor dem Zeitpunkt der Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung sowie vor der Aufnahme des Betriebs nach Ferienabschnitten ein.
Bitte geben Sie das ausgefüllte Formblatt Ihrem Kind am ersten Schultag mit. Bitte beachten Sie, dass eine Beschulung nur nach Abgabe des Formblatts stattfinden darf und ihr Kind anderenfalls nach Hause geschickt werden muss.
Außerdem beachten Sie bitte auch die beigefügten Hinweise, wann Ihr Kind der Schule fernbleiben muss (u.a Schaubild Anhang 3)