Umgang mit Krankheit

Offi­zi­el­le Anwei­sung des Lan­des­ge­sund­heits­amts, gül­tig für unse­re Schule:

Infor­ma­tio­nen des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums zur aktu­el­len Lage:

Down­loads — Formulare

Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten oder die voll­jäh­ri­gen Schü­le­rin­nen und Schü­ler geben nach Auf­for­de­rung durch die Ein­rich­tung eine Erklä­rung ab, dass 

  1. nach ihrer Kennt­nis ein Aus­schluss­grund nach Absatz 1 Num­mern 1 und 2 nicht vorliegt,
  2. sie die Ein­rich­tung umge­hend infor­mie­ren, sofern sie davon Kennt­nis erhal­ten, dass sol­che Aus­schluss­grün­de nach­träg­lich ein­ge­tre­ten sind,
  3. sie ihr Kind bei Auf­tre­ten von Sym­pto­men nach Absatz 1 Num­mer 2 wäh­rend des Schul­be­suchs erfor­der­li­chen­falls umge­hend aus der Ein­rich­tung abho­len und
  4. nach ihrer Kennt­nis kei­ne Qua­ran­tä­ne­pflicht nach der Coro­na-Ver­ord­nung Ein­rei­se-Qua­ran­tä­ne besteht. 

Die Ein­rich­tun­gen for­dern die­se Erklä­rung vor dem Zeit­punkt der Auf­nah­me eines Kin­des in die Ein­rich­tung sowie vor der Auf­nah­me des Betriebs nach Feri­en­ab­schnit­ten ein.

Bit­te geben Sie das aus­ge­füll­te Form­blatt Ihrem Kind am ers­ten Schul­tag mit. Bit­te beach­ten Sie, dass eine Beschu­lung nur nach Abga­be des Form­blatts statt­fin­den darf und ihr Kind ande­ren­falls nach Hau­se geschickt wer­den muss.

Außer­dem beach­ten Sie bit­te auch die bei­gefüg­ten Hin­wei­se, wann Ihr Kind der Schu­le fern­blei­ben muss (u.a Schau­bild Anhang 3)